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27Apr

Reiseveranstalter in Deutschland. Die Sache mit dem Corona-Virus oder wer wem Geld schuldet.

SuperUser |27 Apr, 2020 | 0 Comments | Return|
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Ich bedanke mich bei ayservice PVT LTD fuer diese Plattform. Die hier getätigten Äußerungen sind faktisch belegt, Schlussfolgerungen entsprechen meiner prvaten Meinung.
Dirk Schaefer, aytour, MÜnchen.


Worum geht es ?

Momentan erfreut sich die Tourismusindustrie in Deutschland einer wohl beispiellosen Posse. Im Fernreisebereich werden Flugtickets aufgrund restriktivster Bestimmungen der Fluggesellschaften gleichentags ausgestellt, Reiseveranstalter müssen also sofort - ohne auch nur eine  Anzahlung erhalten zu haben - in Vorleistung gehen, und auch viele Hotels werden im Voraus abgerechnet.

Bei einer Reisewarnung, wie zur Zeit aufgrund von Corona, heißt dies: Ein Reisegast fordert eine Erstattung von Leistungen ein, die er (allseits unverschuldet) nicht in Anspruch nehmen kann und Reiseveranstalter sollen bereits an Leistungsträger abgeführte Gelder in Richtung Kunden wieder ausschütten. Die Finanzierung dieser Aktion ist unklar, die Sachlage ist eigentlich auch gar nicht richtig bekannt, denn: weder Hotels noch Fluggesellschaften zahlen zum jetzigen Zeitpunkt zurück. Die Gelder verbleiben im Ausland und sind mehr oder weniger vorübergehend "eingefroren".

Die Regierung zeigt auf Brüssel !

Hier schreitet die Regierung ein und protegiert - zumindest verbal - am 06.04.20  Gutscheinlösungen, quasi zum späteren "Verzehr", um Veranstaltern und Leistungsträgern die Möglichkeit zu geben, die Leistungen später zu erbringen. Aber: in 12 europäischen Nationen ist der Gutschein / die Anrechnung für später bereits geltendes Recht. In Deutschland möchte man das Ganze EU-anhängig machen und wartet auf ein europaweites „Go“ von Brüssel. Warum „wir“ (Deutsche) warten, andere EU-STaaten jedoch nicht, ist unverständlich. Im  Prinzip ist jeder Reiseveranstalter selbst schuld, wenn er seinen Firmensitz in Deutschland beibehält. Bis auf einige wenige, die bereits mit Milliardenkrediten bedient wurden, und einen Grund haben, weiterhin in Deutschland ansässig zu sein.

Ein Beispiel, wie man Geld verlieren kann, auch wenn man es nicht möchte..

Um die Sachlage gewissermaßen "sonnenklar" zu machen, hier ein Beispiel mit durchschnittlich angenommenen Reispreisen einer Aurveda-Kur, in EUR, gerundet.

  800 Flug incl Vertriebskosten: bei Buchung am 01.12.19 fuer Abflug 29.03.20 am 01.12.19 abgerechnet und somit nicht verfügbar.
1500 Kur incl Vertriebskosten: Bei Buchung wie oben am 29.02.20 abgerechnet und somit nicht mehr verfügbar.
2300 Reisepreis durch den Kunden wurden bis/mit 29.02.20 bezahlt.

Eine Erstattung bei Unmöglichkeit der Reise sollte bis/zum 14.04.20 erfolgen, nur - wovon ? Bei Nichtakzeptanz eines Reisegutscheines durch den Reisenden, der den
Vorteil hätte, daß sowohl Hotels wie auch Fluggesellschaften die gleichen, bereits bezahlten Leistungen später erbringen, muss ein Veranstalter nun - wenn er sie denn kriegt - Kredite aufnehmen, um nicht mehr zur Verfügung stehende Gelder auszahlen zu können. 

An dieser Stelle sei angemerkt, dass auch die Fluggäste, die von der gebuchten Flug-Gesellschaft nicht rückbefördert wurden, natürlich vom Reiseveranstalter auf neu gebuchten und bezahlten Dokumenten anderer Gesellschaften zurückgeholt wurden. Ebenso hier: nochmalige, sofortige Zahlung, ohne die Möglichkeit, diese Gelder einfordern zu können.
Theoretisch ja, praktisch aber nicht, denn  der Gerichtsstand wäre, zum Beispiel, Dubai.

Eigentlich müßten sich IATA-Fluggesellschaften (Sri Lanka-relevant: Emirates, Etihad, LOT Polish Airlines, SWISS/Edelweiss) untereinander verständigen, Alternativen anbieten und untereinander abrechnen. Dafür gibt es die entsprechenden Gremien wie die IATA (International Air Transportation). Aber: das wurde nicht umgesetzt. Man hat Reisende mit gültigen Flugscheinen einfach stehenlassen, und die Rücktransportation dem Reiseveranstalter überlassen.

In einer solchen Lage gibt es eigentlich nur eine sinnvolle Reaktion eines kaufmännisch orientierten Betriebes. Man beruft sich auf die beschränkte Haftung einer möglichen eigenen GmbH und meldet sofort Konkurs an, da diese unverschuldete Situation nicht "aufgefangen" werden kann.

Warum eigentlich weitermachen ?

Tut man es nicht, versucht man also touristische Betriebe im Markt zu halten, so agiert man zum  Wohle des Fortbestandes einer Touristik-Industrie in Deutschland und zum Wohle der Reisenden, deren Rückzahlungen womöglich durch  Kredite  bewirkt werden können oder (und dies tun viele) doch Gutscheine akzeptieren, und Reisen später antreten. Aber: das ist ein LEIDENSWEG. Mitarbeiter akzeptieren Kurzarbeit (50%) leisten aber 100%. Eine Geschäftsführung läuft sich 24 Stunden am Tag die Hacken wund, um Kredite zu erhalten und Gelder an Kunden auszubezahlen, die eigentlich in Dubai oder auf Sri Lanka liegen.

>> Der Dank kommt von vielen Reisenden in Form einer Gutscheinakzeptanz.

>> Der Undank sieht so aus:

- "Ich erwarte eine Rückazhlung innerhalb von 4 Tagen" (Danke, das geht selbst in "normalen" Zeiten nicht)
- "Mein Anwalt kommt Sie besuchen" (toll, wir sind aber kein Einmann-Reisebüro, bei dem man einfach in die Tür schneit, sondern eine Unternehmung mit Sitz in Frankfurt,
   Hamburg, Leipzig und München, und der entsprechende Anwalt vergißt hoffentlich nicht, sich an Ausgangssperren und Landenschließungsdoktrinen zu halten)

- "Ich bin doch keine Bank" (wir auch nicht)
- "Sie zahlen mit meinem Geld die Gehälter Ihrer Angestellten" (nein, denn die Angestellten finanzieren mit Ihrem Gehaltsverzicht bei voller Arbeitszeit u.a. die Flugscheine,
   die nicht in Anspruch genommen werden können, weil unsere Gesellschaft verseucht ist. Die Wortwahl ist nicht passend ? Doch, denn genau so ist es. Einreiseverbote
   anderer Länder haben den Grund, daß unsere momentan gesundheitsgefärdtende Anwesenheit nicht gewünscht ist.)


Sind wir nicht alle ein bißchen schuld ?

Wir haben alle dazu beigetragen, daß solche Situationen entstehen. GEIZ IST GEIL. Die Jagd nach immer günstigeren Flugtickets bewirkt, dass Fluggesellscfaten SOFORT bei Ticketing Ihre Pfründe abbuchen - und hinterher nicht mehr auszahlen. Wer geht auf die Jagd ? Mindestens 50% aller Fluggäste. Gleiches gilt für Hotels oder Pauschalreisen. HIntergrundiinfos und Beratung sind unwesentlich geworden. Heute sparen, morgen meutern. Ähnliches gilt auch für den Klimawandel, der unter anderem dafür verantwortich ist, daß immer neue Krankheitsbilder entstehen (nicht unbedingt Corona, aber wir haben ja noch Zeit und werden weitere Überraschungen erleben.

Verantwortlich sind wir also wahrscheinlich (fast) alle. Aber wenn es um eigenes Geld geht, regelt sich die Verantwortung leichter über die Ffrage nach nach dem Anwalt (irgend jemand muß ja verdienen) als über das Hinterfragen eigener Kooperationsbereitschaft.

Jeder hat Verständnis dafür, daß eigene wirtschaftliche Not nicht immer Kooperation erlaubt (Jobverlust, Kurzarbeit, Krankheit). Aber die, die es könnten, sollten vielleicht noch mal in sich gehen und möglicherweise für eine eigene stornierte Reise einer Gutscheinlösung zustimmen.

Sonst könnte - zum Beispiel - die Struktur bei Ayurveda-Reisen aussehen wie folgt:

- den Arzt / das Resort des Vertrauens wird man nicht mehr buchen können  ( sondern nur das, was nach der Corona-Finanzmisere übrig bleibt )
- den Veranstalter, bei dem man individuell und kompetent beraten wurde, wird  man nicht mehr buchen können (sondern nur noch den / die, die übrig bleiben, und deren finanzielle
  Absicherungen man regierungsseitig bereits stützte). Ayurveda wird dann wieder weniger medizinisch orientiert angeboten, und sich auf Wellness-Resorts mit Ayurveda-
  Außenanstrich beschränken. 

- sollten weitere Unternehmungen übrige bleiben, werden diese sich nicht mehr dinglich in Deutschland befinden, sondern in den Benelux-Ländern, vielleicht aber auch in   
  Osteuropa oder Irland. Andere haben es vorgemacht. Geschäftsmodelle ohne sofortige Beschimpfungsgarantie gibt es genügend.

Ein bißchen Hilfe wäre schön. Die Akzeptanz von Reisegutscheinen wäre eine solche Hilfe..
Für weitere Auskünfte steht u.a. aytour zur Verfügung. 089 24443004. Die Fachleute gehören, auch in wirtschaftlichen Bereichen, nicht immer nur der Anwaltszunft an.

 

 

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